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   LSG Sachsen, 30.11.2022 - L 1 KR 310/18   

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https://dejure.org/2022,48677
LSG Sachsen, 30.11.2022 - L 1 KR 310/18 (https://dejure.org/2022,48677)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30.11.2022 - L 1 KR 310/18 (https://dejure.org/2022,48677)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30. November 2022 - L 1 KR 310/18 (https://dejure.org/2022,48677)
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  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 14/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Entlassung des Versicherten

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.11.2022 - L 1 KR 310/18
    Vielmehr hat er über deren Einsatz unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu entscheiden, das nach der Gesetzeskonzeption des SGB V uneingeschränkt auch im Leistungserbringerrecht gilt (siehe zuletzt BSG, Urteil vom 26.04.2022 - B 1 KR 14/21 R - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Denn nur die geringere Vergütung ist wirtschaftlich (siehe zuletzt: BSG, Urteil vom 26.04.2022 - B 1 KR 14/21 R - juris Rn. 15 m.w.N. zur st.Rspr.).

    Es verbleibt daher stets bei der konkreten Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall (BSG, Urteil vom 26.04.2022 - B 1 KR 14/21 R - juris Rn. 17 m.w.N. zur abweichenden Rechtsprechung).

    Insoweit gilt nicht nur für die stationäre, sondern auch für die ambulante Versorgung im Krankenhaus, dass bei einer - teilweise - unwirtschaftlichen Behandlung nur diejenige Vergütung beansprucht werden kann, die bei einem fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhalten angefallen wäre (BSG, Urteil vom 26.04.2022 - B 1 KR 14/21 R - juris Rn. 16 m.w.N. zur st.Rspr.).

  • BSG, 19.11.2019 - B 1 KR 6/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Entlassung eines Versicherten trotz

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.11.2022 - L 1 KR 310/18
    Das im SGB V vorgesehene Vertragsrecht lässt nichts hiervon Abweichendes zu (BSG, Urteil vom 19.11.2019 - B 1 KR 6/19 R - juris Rn. 22).

    Anderes ließe sich auch mit der Normenhierarchie nicht vereinbaren, die dem Vertragsrecht keinen Rang oberhalb des SGB V einräumt (BSG, Urteil vom 19.11.2019 - B 1 KR 6/19 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 1/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Anspruch auf Vergütung einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.11.2022 - L 1 KR 310/18
    Der Vergütungsanspruch umfasst die Leistungen, zu denen das sie erbringende Krankenhaus zugelassen ist, die dem Leistungskatalog des § 115b SGB V unterfallen, die das Krankenhaus sachlich und rechnerisch richtig abrechnet sowie die es wirtschaftlich und qualitätsgerecht erbracht hat (BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 1/13 R - juris Rn. 10).

    Denn die Bestimmung stellt letztlich nur eine Konkretisierung des allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebotes dar, welches sich nicht allein an Krankenkassen und Versicherte richtet, sondern darüber hinaus auch eine eigenständige Verantwortung der Leistungserbringer, insbesondere auch der Vertragsärzte und Krankenhäuser, begründet, im Rahmen ihrer Leistungserbringung - hier nach § 115b SGB V - für die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen zu sorgen (BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 1/13 R - juris Rn. 20).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgeltung der Kosten für ein mehrfach verwendbares

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.11.2022 - L 1 KR 310/18
    Diese umfasse die allgemeinen Kosten für Praxisbedarf, ärztliche Instrumente und Apparaturen (Nr. 7.1 EBM), mithin auch die Kosten für ein mehrfach verwendbares ärztliches Instrument (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R - juris).

    Soweit demnach der Einsatz mehrfach verwendbarer Instrumente erlaubt ist und dem medizinischen Standard entspricht und hierdurch die wirtschaftliche Versorgung der Versicherten sichergestellt ist, scheidet im Falle der Verwendung von Einmalartikeln eine gesonderte Vergütung aus (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R - juris Rn. 19 ff.).

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 3/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung - Fallsplitting

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.11.2022 - L 1 KR 310/18
    Insoweit verweist die Beklagte zu Recht darauf, dass bei der Existenz verschiedener gleich zweckmäßiger Behandlungswege vom Krankenhaus stets derjenige zu wählen ist, der für den gleichen zu erwartenden Erfolg mit geringeren Kosten verbunden ist (BSG, Urteil vom 10.03.2015 - B 1 KR 3/15 R - juris Rn. 28 m.w.N.).
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